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Schulleiter/in

führen, planen, organisieren, koordinieren, diskutieren, berichten, informieren

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Was macht ein/e Schulleiter/in?

Schulleiter und Schulleiterinnen sind Betriebsleitende von Schulen aller Art, sei es ein Kindergarten, eine Grundschule oder ein Gymnasium. Manchmal sind sie alleine verantwortlich, manchmal als Teammitglied einer Schulleitung. Ihre Aufgaben sind organisatorischer, administrativer, personeller und pädagogischer Natur.

Die Schulleitenden arbeiten eng mit dem Lehrerkollegium zusammen, setzen vor allem in pädagogischer Hinsicht Ziele und Betriebskonzepte fest, planen Schulprogramme und entwickeln Lösungsmodelle zur Konfliktbewältigung, zum Beispiel bei Sucht- oder Gewaltproblemen.

Schulleiter und Schulleiterinnen planen und führen das Personal, koordinieren die administrativen und infrastrukturellen Aufgaben, teilen die Klassen ein, erstellen die Stundenpläne. Auch das Präsentieren der Schule nach aussen, der Austausch mit Eltern, Erziehungsberechtigten, Schulpsychologen und Schulärztinnen sowie der Kontakt zu Behörden und Berufsberatungen gehört zu ihrem Arbeitsalltag.

Was und wozu?

  • Damit die Schule ein pädagogisches Profil entwickeln kann, setzt der Schulleiter längerfristige strategische Ziele fest, erstellt z.B. ein Leitbild, ein Betriebskonzept oder ein Schulprogramm und setzt diese gemeinsam mit dem Lehrerkollegium um.
  • Damit eine Lehrperson mit einer Schulklasse, in der es Konflikte gibt, z.B. bei disziplinarischen, Sucht- oder Gewaltproblemen, eine gute Lösung findet, vermittelt die Schulleiterin zwischen den Parteien.
  • Damit die Schule stets über genügend qualifiziertes Personal verfügt, plant der Schulleiter frühzeitig und vorausschauend den Personalbestand, stellt Mitarbeitende an, fördert und unterstützen diese.
  • Damit die Schule adäquat nach aussen vertreten wird, pflegt die Schulleiterin durch eine passende Informationspolitik die Zusammenarbeit und Kommunikation mit Erziehungsberechtigten, Schulpflege und Behörden, Fachleuten sowie mit den Medien.

Facts

Zutritt
a) Lehrdiplom der Vor- oder Primarschule, der Sekundarstufe I oder II sowie

b) 5 Jahre Unterrichtserfahrung und

c) während der Zusatzausbildung Tätigkeit in der Schulleitung.

Ohne Lehrdiplom ist ein Hochschulabschluss vorzuweisen sowie mehrjährige Führungserfahrung im schweizerischen Bildungswesen. Dazu muss eine Schulleitungstätigkeit in einer öffentlichen oder privaten Bildungsinstitution nachgewiesen werden.
Ausbildung
1–2 Jahre berufsbegleitende Weiterbildung. Abschluss: Schweizerisch anerkannter Titel.
Sonnenseite
Schulleitungen spielen in leistungsfähigen und gesunden Schulen eine wichtige Rolle: Sie setzen sich sowohl für eine hohe Qualität der schulischen Arbeit als auch für das Wohlergehen aller Beteiligten ein.
Schattenseite
Manchmal ist es schwierig, den verschiedenen Bedürfnissen der unterschiedlichen Parteien wie Schüler, Lehrpersonen, Eltern, Schulpflege oder Behörden gerecht zu werden.
Gut zu wissen
Schulleitende übernehmen alleine oder im Team die betriebliche Leitung von Schulen aller Stufen, vom Kindergarten bis zur Sekundarstufe II. Oftmals werden auch mehrere Schulen zu einer Schuleinheit zusammengefasst. Sie werden von den kommunalen oder kantonalen Schulbehörden angestellt, bzw. gewählt.

TOP 10 Anforderungen

wichtig
sehr wichtig
unverzichtbar
unverzichtbar
unverzichtbar
unverzichtbar
wichtig
sehr wichtig
wichtig
sehr wichtig

Karrierewege als Schulleiter/in

Verschiedene Weiterbildungsangebote von pädagogischen Hochschulen, Universitäten, Fachverbänden und Institutionen für Lehrerfortbildung.

MAS Bildungsmanagement, Schulmanagement oder Change Management im Schulbereich

Master of Arts (PH) in Schulentwicklung

Schulleiter/in

Lehrdiplom oder gleichwertiger Abschluss (siehe Zutritt)

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