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Eidg. Fachausweis

Finanzplaner/in BP

analysieren, zusammenstellen, beraten, kombinieren, abklären

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Was macht ein/e Finanzplaner/in BP?

Eine gute Finanzplanung ist nicht nur für Unternehmen ein Thema. Privatpersonen wie Selbständigerwerbende, Immobilienbesitzer, Frühpensionierte und andere Ratsuchende sind froh, wenn sie durch eine geregelte Finanzplanung eine gewisse Sicherheit für die Zukunft erhalten.

Finanzplaner und Finanzplanerinnen sind dann gefragt, wenn es um die gängigen Anlage-, Kredit-, Vorsorge- und Versicherungsdienstleistungen geht. Das betrifft Personen in ganz unterschiedlichen Lebenslagen. Gründe für eine professionelle Beratung können eine Heirat, Scheidung, Frührente oder auch die Finanzierung eines neuen Eigenheims sein. Jeder Beratung geht eine Analyse voraus. Ausschlaggebend sind die Ziele und Bedürfnisse sowie die finanzielle Lage der Klienten. Manchmal ist ein großes Vermögen vorhanden, manchmal sind es Schulden. Regelmässige Ausgaben, Steuern und Lebensrisiken spielen bei einer individuellen Finanzberatung ebenfalls eine wichtige Rolle. Finanzplaner und -planerinnen verfügen über die nötigen Kenntnisse von passenden Produkten und ihren Kombinationsmöglichkeiten bei Banken, Versicherungen oder Fondsgesellschaften, sei es eine Lebens- oder Sachwertversicherung, eine Hypothek oder eine Fondsanlage.

Um die geeigneten Produkte optimal zu planen, zeigen sie auch Einsparungsmöglichkeiten auf, beachten dabei jedoch stets die Sorgfaltspflicht und rechtlichen Vorschriften.

Was und wozu?

  • Damit ein Kunde beim Kauf eines Eigenheims nicht in finanzielle Schwierigkeiten kommt, weist ihn der Finanzplaner auf mögliche Risiken hin.
  • Damit ein Kunde, der in wenigen Jahren in Rente geht, als Ergänzung zur Altersvorsorge noch etwas Geld anlagen kann, berät ihn die Finanzplanerin bezüglich einer Anlage in Fonds.
  • Damit ein Paar für die finanzielle Regelung nach seiner Hochzeit in jeglicher Hinsicht keine Bedenken haben muss, hält sich der Finanzplaner an die Sorgfaltspflicht.
  • Damit die selbständig erwerbende Künstlerin genügend Geld auf die Seite legt, um ihren Ruhestand zu sichern, begleitet und berät sie die Finanzplanerin bis zur Pensionierung.

Facts

Zutritt
Bei Prüfungsantritt:

a) Berufliche Grundbildung (EFZ) oder gleichwertiger Abschluss und 2 Jahre Berufserfahrung im Bereich der Finanzdienstleistung oder

b) 2-jährige berufliche Grundbildung (EBA) und 5 Jahre Berufserfahrung, davon 2 Jahre im Bereich der Finanzdienstleistung oder

c) mind. 5 Jahre Berufserfahrung im Finanzdienstleistungsbereich sowie in jedem Fall

d) die erforderlichen Module bzw. gleichwertige Zertifikate.
Ausbildung
1 ½–2 Jahre modulare Weiterbildungskurse.

Hinweis: Die Kurskosten werden teilweise vom Bund übernommen. Absolventen/-innen einer Berufsprüfung können beim Bund einen Subventionsantrag stellen, womit 50% des Kursgeldes (höchstens 9'500.–) sowie zusätzlich 4'000.– (sofern Mitgliedsfirma) aus dem Weiterbildungsfonds zurückerstattet werden.
Sonnenseite
Wenn es um Geld geht, sind die Menschen hellhörig. Als Finanzplaner oder Finanzplanerin stösst man bei der Kundschaft stets auf grösste Aufmerksamkeit. Ausserdem ist es eine schöne Aufgabe, Leuten in finanziellen Belangen zu helfen.
Schattenseite
Manchmal haben Ratsuchende unrealistische Vorstellungen, manchmal fehlt das nötige Geld, um den gewünschten Finanzplan zu realisieren oder das Traumhaus zu finanzieren.
Gut zu wissen
Als Finanzplaner oder Finanzplanerin hat man keine Schwierigkeiten, eine gute Stelle zu finden. Allerdings kann man bei dem sich rasch wandelnden Markt im Bereich von Banken, Versicherungen und anderen Finanzdienstleistungsbetrieben nicht zurück lehnen, sondern sollte stets die neusten Entwicklungen kennen.

TOP 10 Anforderungen

unverzichtbar
wichtig
wichtig
sehr wichtig
unverzichtbar
unverzichtbar
sehr wichtig
sehr wichtig
unverzichtbar
wichtig

Karrierewege als Finanzplaner/in BP

Finanzplanungs­experte/-in NDS HF (SIB)

Bankwirtschafter/in HF, Versicherungswirtschaf­ter/in HF, Betriebswirtschafter/in HF (eidg. Diplom)

Finanz- und Anlage­experte/-in HFP, KMU-Finanzexperte/-in HFP, Finanzanalytiker/in und Vermögensverwalter/in HFP (eidg. Diplom)

Finanzplaner/in BP

Berufliche Grundbildung (EFZ) oder gleichwertiger Abschluss (siehe Zutritt)

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