Eidg. Fachausweis
Fachmann/-frau Langzeitpflege und -betreuung BP
pflegen, betreuen, überwachen, protokollieren
Was macht ein/e Fachmann/-frau Langzeitpflege und -betreuung BP?
Fachmänner und Fachfrauen Langzeitpflege und -betreuung sind für Menschen da, die aus verschiedenen Gründen Unterstützung und Pflege in ihrem Alltag benötigen. Dabei handelt es sich um Leute, die auf Dauer oder ohne Aussicht auf Besserung betreut werden müssen, sei es altersbedingt aus psychischen (z.B. Demenz) oder aus körperlichen (z.B. Unbeweglichkeit) Gründen.
Fachleute Langzeitpflege und -betreuung begleiten auch Menschen, die unheilbar krank sind bis zum Tode, was eine hohe psychische Belastbarkeit voraussetzt. Sie arbeiten eng mit diplomierten Pflegefachpersonen zusammen, planen geeignete Pflegemassnahmen und führen diese durch. Ihre Beobachtungen und Erfahrungen mit ihren Klientinnen und Klienten geben sie weiter, damit deren Lebensumstände verbessert oder zumindest erhalten bleiben.
Die Beziehung zu den Pflegebedürftigen ist geprägt von gegenseitigem Respekt und Einfühlungsvermögen, auch unter Einbezug der Angehörigen.
Was und wozu?
- Damit der Fachmann Langzeitpflege und Betreuung einem schwerkranken Patienten in der Palliativ-Abteilung eines Krankenhauses den Tagesablauf noch ein wenig verschönern kann, sucht er das Gespräch mit den Angehörigen.
- Damit die Fachfrau Langzeitpflege und Betreuung eine Patientin, die im Rollstuhl und nur beschränkt bewegungsfähig ist, in gewohnter Umgebung betreuen kann, besucht sie diese regelmässig zu Hause.
- Damit der Fachmann Langzeitpflege und Betreuung die in der gleichen Abteilung tätigen Pflegefachleute bei der Planung und Umsetzung von neuen Pflegemassnahmen unterstützen kann, berät er sich eingehend mit ihnen.
- Damit ein Klient in den eigenen vier Wänden, zuoberst in einer Pflegeeinrichtung, betreut werden kann, plant die Fachfrau Langzeitpflege und Betreuung ihren Tagesablauf so, dass sie ihn regelmässig besuchen kann.
Facts
- Zutritt
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Bei Prüfungsantritt:
a) Abgeschlossene Berufsausbildung als Fachmann/-frau Gesundheit EFZ, dipl. Pflegefachmann/-frau bzw. gleichwertiger Ausweis in praktischer Krankenpflege oder
b) abgeschlossene Berufsausbildung als Fachmann/-frau Betreuung EFZ, Fachrichtung Betagtenbetreuung oder generalistische Ausrichtung oder gleichwertiger Ausweis sowie ein Kompetenznachweis über medizintechnische Verrichtungen und
c) mindestens 2 Jahre Berufstätigkeit in der Langzeitpflege und Betreuung. - Ausbildung
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In der Regel 2 Jahre modulare Weiterbildung.
Hinweis: Die Kurskosten werden teilweise vom Bund übernommen. Absolventen/-innen einer Berufsprüfung können beim Bund einen Subventionsantrag stellen, womit 50% des Kursgeldes (höchstens 9'500.–) sowie zusätzlich 4'000.– (sofern Mitgliedsfirma) aus dem Weiterbildungsfonds zurückerstattet werden. - Sonnenseite
- Dadurch, dass die Fachleute Langzeitpflege und Betreuung ihre Klientinnen und Klienten über einen längeren Zeitrau begleiten, entstehen auch Freundschaften oder wertvolle Begegnungen mit den Angehörigen. Oberflächlichkeiten gibt es keine in diesem Beruf, da er zu nahe am Leben und auch am Tod ist.
- Schattenseite
- Menschen bis zum Tode zu begleiten, ist nicht jedermanns Sache, auch wenn das keineswegs jeden Tag vorkommt.
- Gut zu wissen
- Fachleute Langzeitpflege und Betreuung müssen ihren Tagesablauf gut planen oder arbeiten nach Plan, je nachdem, wo sie tätig sind. Das ändert sich zum Beispiel, wenn sie im Auftrag der Spitex unterwegs sind oder auch in ambulanten Einrichtungen, wo die Betreuungsaufgaben anders organisiert sind als in einer Pflegeeinrichtung.
TOP 10 Anforderungen
Karrierewege als Fachmann/-frau Langzeitpflege und -betreuung BP
Weiterbildungsangebote von Spitälern, Kliniken, Fachorganisationen und Berufsverbänden.
Pflegefachmann/-frau FH, Physiotherapeut/in FH, Ergotherapeut/in FH (Bachelor)
Pflegefachmann/-frau HF, Aktivierungsfachmann/-frau HF (eidg. Diplom)
Naturheilpraktiker/in HFP (eidg. Diplom)
Fachmann/-frau Langzeitpflege und -betreuung BP
Fachmann/-frau Gesundheit EFZ, Pflegefachmann/-frau HF oder gleichwertiger Abschluss (siehe Zutritt)