Spezialisierung
Berufsbeistand/-beiständin
abklären, betreuen, beraten, begleiten, informieren, vorschlagen
Was macht ein/e Berufsbeistand/-beiständin?
Berufsbeistand und Berufsbeiständinnen werden von den Gemeinden und Kantonen gewählt. Den Auftrag zur Betreuung einzelner Klienten und Klientinnen erhalten sie von der Vormundschaftsbehörde. Sie vertreten, unterstützen, beraten und begleiten die ihnen anvertrauten Klienten; das sind Kinder und Jugendliche, deren Eltern die elterliche Gewalt teils oder ganz entzogen wurde, sowie erwachsene und betagte Menschen, die aus psychischen oder physischen Gründen (im Gesetz umschrieben) nicht in der Lage sind, ihre Angelegenheiten zu besorgen. Sie sind für ihre Klienten verantwortlich und beraten auch die Menschen in deren Umfeld, Angehörige, Arbeitgeber, Berufsbildner/innen, Untersuchungsbehörden usw. Ihr Handlungsspielraum ist gross.
Aus eigener Initiative treffen sie rechtzeitig die notwendigen Massnahmen zum Schutz und im Interesse des Klienten. Sie tragen die volle Verantwortung (sowie die persönliche Haftung) für all ihre Massnahmen und Entscheide. Alle zwei Jahre erstellen sie einen schriftlichen Bericht zuhanden der Vormundschaftsbehörde. In ihrer schwierigen Tätigkeit werden sie oft von Sozialarbeiterin und Sozialarbeiter unterstützt.
Was und wozu?
- Damit der Berufsbeistand für einen zunehmend an Demenz leidenden Alkoholiker ein Beistandsmandat übernehmen kann, informiert er ihn über die neuen Gegebenheiten und baut ein Vertrauensverhältnis auf.
- Damit die Berufsbeiständin einen Jugendlichen unterstützen kann, weil seiner alleinerziehenden und drogenabhängigen Mutter die elterliche Gewalt entzogen wurde, steht sie in regelmässigem Kontakt mit ihm.
- Damit der Berufsbeistand Leuten, die eine Beistandschaft wünschen oder benötigen überhaupt helfen kann, nimmt er von der Gemeinde oder zuständigen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde verschiedene Mandate an.
- Damit eine alleinstehende und durch eine Behinderung beeinträchtigte Seniorin eine Vormundschaft bekommt, übernimmt die Berufsbeiständin ihren administrativen Aufwand und verwaltet ihr Vermögen mündelsicher.
Facts
- Zutritt
-
a) Diplom einer höheren Fachschule oder Hochschulabschluss (FH oder UH) in einem der Bereiche Soziale Arbeit, Recht, Psychologie, Sozialpsychologie, Pädagogik oder
b) abgeschlossener Nachdiplomkurs für vormundschaftliche Mandatsführung sowie
c) mehrere Jahre Berufserfahrung. - Ausbildung
- Fachhochschulen: CAS/DAS (Certificate/Diploma of advanced studies), vormundschaftliche Mandate.
- Sonnenseite
- Als Berufsbeistand oder Berufsbeiständin übernimmt man Aufgaben für Menschen, die einzelnen Pflichten und Lebensaufgaben nicht mehr voll und ganz gewachsen sind. Diese Aufgabe ist erfüllend und wird mit viel Dankbarkeit belohnt.
- Schattenseite
- In diesem Beruf entstehen Vertrauensverhältnisse zu Leuten, die man manchmal bis ans Ende begleitet. Auch kommt es immer wieder vor, dass ein Mandat endet, weil die betroffene Person vollumfängliche Hilfe benötigt.
- Gut zu wissen
- Berufsbeistände und Berufsbeiständinnen handeln autonom, individuell, nach bestem Wissen und Gewissen und innerhalb von gesetzlichen Bestimmungen. Damit haben sie eine grosse Verantwortung, gestalten ihre Arbeit aber auch weitgehend selbständig.
TOP 10 Anforderungen
Karrierewege als Berufsbeistand/-beiständin
Fortbildungsveranstaltungen regionaler Zusammenschlüsse, Arbeitstagungen.
Fachbereichsleiter/in, Stellenleiter/in in Kinder- und Erwachsenenschutzbehörden
Erste/r Amtsvormund/in
Berufsbeistand/-beiständin
Diplom einer höheren Fachschule oder Hochschulabschluss (siehe Zutritt)