Eidg. Diplom
Berater/in im psychosozialen Bereich HFP
zuhören, abklären, beraten, begleiten, unterstützen, hinterfragen
Was macht ein/e Berater/in im psychosozialen Bereich HFP?
Konflikte, Krisen, belastende Lebenssituationen kommen bei allen Menschen vor, jedoch in unterschiedlichem Mass. Wenn eine solche Lebenslage jedoch die Grenzen des Erträglichen überschreitet, wenden sich Hilfesuchende jeden Alters, Einzelpersonen, Paare oder Familien an die Berater und Beraterinnen im psychosozialen Bereich.
Einmal geht es um Erziehungsprobleme, ein anderes Mal um einen Partnerschaftskonflikt oder eine Suchtberatung. Manchmal geraten Frauen in eine Krise infolge einer Schwangerschaft oder Hinterbliebene suchen Hilfe bei der Trauerarbeit. Im Mittelpunkt der Beraterinnen und Berater im psychosozialen Bereich steht immer das Gespräch und die Ermittlung der genaueren Umstände sowie der Lebenssituation der Ratsuchenden. Aus den gewonnenen Erkenntnissen erstellen die Berufsleute dann einen Vorgehens- und Beratungsplan. Stets berücksichtigen sie dabei das kulturelle und soziale Umfeld ihrer Klienten und Klientinnen und fördern deren Eigenverantwortung. Ziel ist, ihre Befindlichkeit zu verbessern. Jedoch erkennen die Berater und Beraterinnen rechtzeitig, wo ihre Grenzen liegen und weisen Personen in besonders schweren Krisensituationen an spezialisierte Fachleute weiter.
Was und wozu?
- Damit der Berater im psychosozialen Bereich individuell auf seine Klienten und Klientinnen eingehen kann, wendet er verschiedene, z.B. personenzentrierte, prozess- oder körperorientierte Methoden an.
- Damit die Beraterin im psychosozialen Bereich einem Paar helfen kann, das in einer Ehekrise steckt, unterstützt sie diese beim Hinterfragen und Verbessern ihrer Verhaltens- und Erlebensmuster.
- Damit der Berater im psychosozialen Bereich bei seiner Arbeit erfolgreich ist und den Ratsuchenden helfen kann, baut er zu ihnen ein Vertrauensverhältnis auf.
- Damit die Beraterin im psychosozialen Bereich einer sehr gläubigen Klientin helfen kann, ihre Trauerarbeit zu bewältigen, berät und begleitet sie sie auf religiöser Ebene.
Facts
- Zutritt
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Bei Prüfungsantritt:
Eidg. Fachausweis, eidg. Diplom (HFP oder HF) oder Hochschulabschluss (FH, PH oder UH) sowie 6 Jahre Berufserfahrung im psychosozialen Bereich.
Ohne Abschluss auf Tertiärstufe: Mind. 20 Beratungsprozesse mit mind. 100 Sitzungen, 40 Std. klientenbezogene Supervision sowie 40 Std. psychosoziale Beratung. Während 2 Jahren Teilnahme an 8 Sitzungen einer Supervision- oder Intervisionsgruppe und während 1 Jahr Begleitung einer Supervision (mind. 20 Std.). - Ausbildung
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3–4 Jahre, berufsbegleitende Ausbildung mit 600 Lektionen und Selbststudium.
Hinweis: Die Kurskosten werden teilweise vom Bund übernommen. Absolventen/-innen einer Höheren Fachprüfung können beim Bund einen Subventionsantrag stellen, womit 50% des Kursgeldes (höchstens 10'500.–) sowie zusätzlich 4'000.– (sofern Mitgliedsfirma) aus dem Weiterbildungsfonds zurückerstattet werden. - Sonnenseite
- Für kommunikative Leute mit Interesse an psychosozialen Themen ist dieser Beruf äusserst befriedigend. Dies macht sich vor allem dann bemerkbar, wenn man die Ratsuchenden dank professioneller Beratung erfolgreich in ein ausgeglichenes Leben zurück begleiten kann.
- Schattenseite
- Es gibt immer wieder schwere Schicksale von Menschen, mit denen man in diesem Beruf konfrontiert wird. Einerseits muss man Einfühlungsvermögen haben, andererseits ist eine Abgrenzung nötig, um professionelle Arbeit zu erbringen.
- Gut zu wissen
- Als Angestellte in Spitälern, Beratungsstellen, Hilfswerken und ähnlichen Organisationen verläuft der Arbeitstag von Beraterinnen und Beratern im psychosozialen Bereich natürlich anders als in der eigenen Praxis. Immer von Neuem müssen sich die Berufsleute nebst den täglichen Aufgaben in Supervisionen und Intervisionen hinterfragen und weiterentwickeln.
TOP 10 Anforderungen
Karrierewege als Berater/in im psychosozialen Bereich HFP
Eigene Praxis für psychosoziale Beratung
Psychologe/-in FH, Sonderpädagoge/-in FH/PH (Bachelor)
Berater/in im psychosozialen Bereich HFP
Abschluss auf Tertiärstufe oder andere Ausbildung mit praktischer Erfahrung (siehe Zutritt)